Treppenlift Fachinfo
4. Gesetzliche Anforderungen
Treppenfahrstühle müssen als Mindestanforderungen den Richtlinien des in Verbindung mit der Maschinenverordnung genügen.
Auf jedem Treppenfahrstuhl muss ein Typenschild befestigt sein, dem folgende Angaben zu entnehmen sind:
- CE-Kennzeichnung
- Name und Anschrift des Herstellers
- Bezeichnung der Serie oder des Typs
- Serien-Nummer
- Baujahr
- zulässige Maximalbelastung
- Service- und Schnelldienst-Rufnummer
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