1. Aufbau und Funktion
Der Rollator besteht meist aus einem Metall-Rahmen mit vier Rädern an den unteren Rahmenteilen und zwei Handgriffen an den oberen Rahmenenden. Die Bodenberührungspunkte der Räder sind in Form eines regelmäßigen Vierecks oder eines Trapezes angeordnet. Der Rollator dient gehbehinderten oder körperlich schwachen Personen als fortwährende Stütze beim Gehen. Im Unterschied zum Gehstock oder zu Unterarmgehstützen muß diese Gehhilfe zu keinem Zeitpunkt vom Boden abgehoben werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit sollten Rollatoren mit feststellbaren Bremsen ausgestattet sein. Als Zubehörteile können Drahtkörbe, Sitzflächen, Tabletts, Stockhalter und Rückenlehnen vorkommen.
Dem Rollator ähnlich sind Delta-Gehräder oder Dreirad-Gehräder, die mit Aufstandspunkten in Dreieck-Form jedoch weniger stabil, dafür aber beweglicher sind. Ebenfalls dem Rollator ähnlich sind als Gehwagen bezeichnete rollende Stützgestelle für den Innen- bzw. Wohnbereich. Sie sind oft weniger robust gebaut und haben oft kleinere und schmalere Räder. Stützhilfen mit der Bezeichnung Gehgestell haben in der Regel keine Räder.
2. Gesetzliche Einordnung und Normen
Der Rollator ist ein anerkanntes Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV ist der Rollator in der Produktgruppe 10.50.04 definiert.
Für das Produkt Rollator gibt es eine gültige Europäische Norm EN ISO 11199 Teil 2 vom September 1999. Eine neue, erweiterte und überarbeitete Fassung gilt ab Oktober 2005. Die deutsche Fassung dieser Norm trägt die Bezeichnung "DIN EN ISO 11199 Teil 2".
3. Ergebnisse Stiftung Warentest
Rollatoren in test, Stiftung Warentest, Berlin, Nr. 9/2005, ISSN 0040-3946
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